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Kirchenvorstands und Pfarrgemeinderatswahl

Pfarrgemeinderatswahl: Sie finden im Schaukasten das Plakat mit den endgültigen Kandidaten zur Pfarrgemeinderatswahl. Es können in St. Aposteln bis zu 8 Pfarrgemeinderatsmitglieder gewählt werden. Wenn Sie hier wählen möchten aber nicht in der Pfarrei St. Aposteln wohnen, haben Sie die Möglichkeit bis Samstag, 1.11.25 einen Antrag auf Eintrag in die Wählerliste von St. Aposteln zu stellen. ...
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Datum:
22. Okt. 2025
Von:
Marion Vosen

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Bis zum Freitag, 7. November können Wahlberechtigte im Pfarrbüro St. Aposteln Briefwahlunterlagen beantragen (und zwar Di.-Fr., 11h-13h sowie Mo./Di./Do. 15h-17h:  Neumarkt 30, 50667 Köln) und auf Wunsch auch dort direkt vorab wählen. Wahlberechtigt ist, wer 14 Jahre alt ist und in der Wählerliste steht.

Kirchenvorstandswahl: Ebenfalls im Schaukasten finden Sie das Plakat mit den endgültigen Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl.

Bis Freitag, 7. November können Sie nun im Pfarrbüro St. Aposteln auch Anträge zur Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl stellen (und zwar Di.-Fr., 11h-13h sowie Mo./Di./Do. 15h-17h:  Neumarkt 30, 50667 Köln) und auf Wunsch auch dort direkt vorab wählen, wenn Sie in der Wählerliste zu finden sind. Es sind 8 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Auf die durch Aushang veröffentlichte Vorschlagsliste des Wahlausschusses wird hingewiesen.

Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle in der Pfarrei St. Aposteln wohnenden Gemeindemitglieder, die am Wahltag 16 Jahre alt und alle, die in der Wählerliste – ggf. durch genehmigten Antrag auf Umtragung im Frühjahr - eingetragen sind.