Datum:
1. Feb. 2023
Von:
Marion Vosen
Diese kirchlichen Regelungen, die immer wieder angepasst wurden, dienten über annähernd drei Jahre der Aufrechterhaltung der Seelsorge und der Gottesdienstfeier. Das 24. Corona-Schreiben mit seinen Anlagen verliert nun mit Ablauf des 31. Januar 2023 seine Gültigkeit für das Erzbistum Köln.
Selbstverständlich sind noch bestehende oder ggf. noch folgende staatliche Auflagen weiter für uns bindend. Empfehlungen der Behörden und der eigenverantwortliche Infektionsschutz werden ans Herz gelegt.